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   VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870   

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VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870 (https://dejure.org/2020,42864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2020 - 20 NE 20.2870 (https://dejure.org/2020,42864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 20 NE 20.2870 (https://dejure.org/2020,42864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 12 Abs. 1 S. 4 und 5 11.; IfSG28 Abs. 1 S. 1,S. 2, § 28a Abs. 1 Nr. 14 , § 32 S. 1,S. 2; GG Art. 2 Abs. 2; SprengG § 3a
    Begrenzung der Kundenhöchstzahl im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Corona-Pandemie

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begrenzung der Kundenhöchstzahl im Einzelhandel

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Im Ergebnis bestehen somit auch keine Unklarheiten darüber, ob die begünstigte (Verkaufs-)Fläche von 800 m² nur einmal oder mehrfach zu berücksichtigen ist (vgl. Nds. OVG, B.v. 17.12.2020 - 13 MN 552/20 - juris Rn. 17 ff., dem eine anders formulierte Regelung zugrunde lag).

    d) Die Maßnahmen erweisen sich voraussichtlich als notwendig im Sinn des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG und als verhältnismäßig (vgl. Nds. OVG, B.v. 16.12.2020 - 13 MN 552/20 - juris Rn. 49 ff.).

    In der deutlich höheren Ansteckungsgefahr bei einem Aufenthalt in geschlossenen Räumen (vgl. auch Nds. OVG, B.v. 16.12.2020 - 13 MN 552/20 - juris Rn. 54) liegt daher ein wesentlicher Unterschied zu Geschäften, die außerhalb von Einkaufszentren liegen und durch öffentliche Straßen erschlossen werden (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.12.2020 - OVG 11 S 124/20 - juris Rn. 62 f.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragstellerin, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragstellerin günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Es kommt darauf an, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt und ob die tatsächlichen Ungleichheiten so bedeutsam sind, dass ihre Nichtbeachtung gegen eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise verstößt (BVerfG, B.v. 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 - BVerfGE 90, 226/239 - juris Rn. 54; U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/167 - juris Rn. 92 f., jew. m.w.N.).

    Außerdem hängt der Prognosespielraum auch von der Möglichkeit des Normgebers ab, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (BVerfG, U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet ist, müssen die Interessen der Betreiber von Einkaufszentren derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. - BVerfGE 98, 365/385 - juris Rn. 63; B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 - juris Rn. 40).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Für die Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sein müssen, gilt grundsätzlich ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, B.v. 17.6.2020 - 1 BvR 1134/15 - juris Rn. 10; B.v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 - BVerfGE 132, 179 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. - BVerfGE 98, 365/385 - juris Rn. 63; B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 - juris Rn. 40).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet ist, müssen die Interessen der Betreiber von Einkaufszentren derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • VerfGH Bayern, 21.10.2020 - 26-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Der Umstand, dass ein Normgeber zur Bewältigung neuartiger Gefahrenlagen und Entwicklungen, die ein schnelles Eingreifen erfordern, für die es aber bisher an einem zuverlässigen Erfahrungswissen fehlt, Massenentscheidungen trifft, kann dabei Rückwirkungen auf die Maßstabsbildung entfalten (vgl. BayVerfGH, E.v. 21.10.2020 - Vf. 26-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870
    Es kommt darauf an, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt und ob die tatsächlichen Ungleichheiten so bedeutsam sind, dass ihre Nichtbeachtung gegen eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise verstößt (BVerfG, B.v. 23.3.1994 - 1 BvL 8/85 - BVerfGE 90, 226/239 - juris Rn. 54; U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/167 - juris Rn. 92 f., jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 11 S 124.20

    Pflicht zur Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts in Zeiten der Corona-Pandemie

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

  • VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80

    Straßenreinigungspflicht für Anlieger

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 20 CE 20.951

    Betriebsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft in einem Einkaufszentrum

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605

    Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

    Soweit die Antragstellerin die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 4 12. BayIfSMV betreffend die Zahl der anwesenden Kunden gekoppelt an die Verkaufsfläche als rechtswidrig beanstandet verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 20 NE 20.2870 - BeckRS 2020, 36582.
  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern

    Soweit die Antragstellerin die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 4 12. BayIfSMV betreffend die Zahl der anwesenden Kunden gekoppelt an die Verkaufsfläche als rechtswidrig beanstandet verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 20 NE 20.2870 - BeckRS 2020, 36582.
  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609

    Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus

    Soweit die Antragstellerin die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 4 12. BayIfSMV betreffend die Zahl der anwesenden Kunden gekoppelt an die Verkaufsfläche als rechtswidrig beanstandet verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 20 NE 20.2870 - BeckRS 2020, 36582.
  • VG München, 05.01.2021 - M 26b E 20.6705

    Corona-Bekämpfung durch Betriebsuntersagungen (Ladengeschäfte mit Kundenverkehr)

    Die formellen Voraussetzungen sind voraussichtlich gewahrt (vgl. BayVGH, B. v. 23.12.2020 - 20 NE 20.2870 - Bayern.Recht Rn. 28), wurde doch insbesondere die Begründung der 11. BayIfSMV zeitnah nach deren Erlass veröffentlicht; eine gleichzeitige Veröffentlichung oder eine Veröffentlichung in einem einheitlichen Dokument ist gerade nicht erforderlich (vgl. BT-Drucksache 19/24334 S. 81).
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